Unsere Verpackungsdienstleistungen

  • Manipulationssichere Luftfrachtverpackungen

    Neue Sicherheits-Bestimmungen zur Versendung per Luftfracht ab dem 29. April 2013

    Nach dem 11. September 2001 wurde eine strengere Reglementierung über das Versenden von Waren per Flugzeug vorgenommen, um Luftfracht sicherer zu machen. Dies ist in der EG-Verordnung Nr. 300/2008 und der EU-Verordnung Nr. 185/2010 geregelt.

 

  • Welche Anforderungen ergeben sich aus den neuen EG und EU Verordnungen für Luftfrachtverpackungen?

    • Das Versandgut muss manipulationssicher verpackt werden. D.h. die Verpackung muss gewährleisten, dass Spuren
       einer Manipulation deutlich erkennbar sind und keine verpackungsfremden Gegenstände (bspw. Waffen oder
       Sprengstoff) eingebracht, unter- oder eingeschoben werden können.

  • Wer ist davon betroffen?

    • Grundsätzlich trägt jeder Beteiligte der Lieferkette Verantwortung zur Einhaltung der verschärften Sicherheitsrichtlinien.

       Lieferkette

    Bekannter Versender: Jedes Unternehmen, das per Luftfracht versendet oder versenden lässt, kann bekannter
       Versender werden. Um den Status zugelassener bekannter Versender durch das Luftfahrt-Bundesamt zu erhalten,
       müssen eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen werden.
    Reglementierter Beauftragter: Status, den Luftfrachtunternehmen, Speditionen, Agenturen beantragen können, um die
       Abwicklung von Luftfracht zu vereinfachen.
    Luftfahrtunternehmen: Unternehmen, das den Transport per Flugzeug durchführt.

  • Welche Folgen hat die Verordnung konkret für „Bekannte Versender“?

    • Ab April 2013 dürfen nur noch Luftfrachtsendungen, die mit dem Status „sicher“ von einem „behördlich zugelassenen
       bekannten Versender“ versehen sind, erstmalig in den Sendungsverlauf gebracht werden.
       WICHTIG: Der bisherige Status „bekannter Versender“ verliert ohne Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt seine
       Gültigkeit und verursacht damit höhere Kosten und zeitlichen Mehraufwand!

  • Welche Folgen ergeben sich nach Ende der Übergangsfrist am 29. April 2013 für nicht behördlich zugelassene Versender?

    • Luftfrachtsendungen von behördlich nicht zugelassenen Versendern werden kontrolliert. Dadurch entstehen Zeitverlust
       und zusätzliche Kosten (Röntgenkosten von ca. 0,15 - 5,30 € pro kg bzw. Paketpauschalen zwischen ca. 4 bis 950 €
       pro Paket und Handlingskosten) sowie ein Qualitätsverlust durch Umpacken. Sparen Sie sich diese Kosten!

 

Beispiel für gesetzeskonforme Luftfrachtverpackungen

Gesetzeskonforme Luftfrachtverpackung

  • So macht Antalis Verpackungen Ihre Luftfracht sicher!

    • Entwicklung von individuellen Lösungen für manipulationssichere und gesetzeskonforme Luftfrachtverpackungen,
       basierend auf unserem umfassenden Sortiment und dem Know-how unserer Verpackungsingenieure.
    • Wir bestätigen, dass Ihr bedrucktes persönliches Sicherheitsklebeband ausschließlich an Sie und nicht an Dritte geliefert
       wird („Unterliegt der kontrollierten Verwaltung“).
     

  • Ihre Vorteile auf einen Blick:

    Zeitersparnis: Richtig verpackt sind keine Kontrollen erforderlich
    Qualitätssicherung: Keine Qualitätsminderung durch Öffnen und Umpacken bei Kontrollen
    Kostenersparnis: Vermeidung von Zusatzkosten für z.B. Röntgen
    Sicherheit: Gesetzeskonforme, manipulationssichere Verpackungen

  • Schulungs - und Beratungsdienstleistungen

    Mit DEKRA Industrie & Aviation

    Für die Zulassung zum bekannten Versender / reglementierten Beauftragten

    • Schulung des Beauftragten für die Sicherheit (Luftsicherheitsbeauftragter)
    • Schulung von Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht

    Auch nach der Schulung können Sie sich auf die Betreuung von Antalis Verpackungen verlassen.
     

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