Umwelt

  • Antalis Verpackungen und die REACH-Verordnung

    Die REACH-Verordnung sieht vor, dass alle chemischen Stoffe, die in größeren Mengen als eine Tonne pro Jahr produziert werden, in der Europäischen Union nur noch dann vermarktet werden dürfen, wenn sie zuvor vorregistriert oder registriert worden sind.

    Die Firma Antalis Verpackungen produziert keine chemischen Stoffe. Wir verkaufen lediglich Produkte, die in chemikalienrechtlichem Sinne „Erzeugnisse“ bzw. „Zubereitungen“ sind und nicht als Stoffe definiert werden (gemäß Artikel 3 Begriffsbestimmungen). Nach Vorgaben der REACH-Verordnung ist die Firma Antalis Verpackungen ein „nachgeschalteter Anwender“ und Händler und unterliegt keinerlei Registrierungspflichten.

    Im eigenen Interesse und im Interesse unserer Kunden stehen wir dennoch im Dialog mit unseren Lieferanten, um sicherzustellen, dass alle gelieferten Produkte REACH-konform registriert sind. Wir können versichern, dass alle relevanten Antalis Verpackungen-Zulieferer die Vorregistrierung der bezogenen chemischen Stoffe zugesagt haben.

    Außerdem können wir bestätigen, dass wir bisher keine Mitteilung unserer Lieferanten erhalten haben, dass sich „besonders Besorgnis erregende Stoffe" (SVHC) aus der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten sog. Kandidatenliste (letzte Erweiterung am 07.07.2017) in Konzentrationen über den zulässigen Grenzwerten in den an Sie gelieferten Produkten befinden.

    Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir auch zukünftig der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht nach Artikel 33 der REACH-Verordnung nachkommen.

    Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zur Umsetzung der REACH-Verordnung bei der Firma Antalis Verpackungen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

     

     Informationsblatt REACH

     Information REACH_english

     

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